Honorar

Mit jedem Patienten schließe ich einen Behandlungsvertrag.

Die Abrechnung erfolgt lt.§ 7 dieses Vertrages.

Mein Honorar...

...beträgt zurzeit 60,00 € / Stunde und wird halbstündlich abgerechnet.
Dies betrifft sowohl die Beratungszeit, als auch die Zeit für die Repertorisation und den Befundbericht.
Die Kosten, die durch LgM entstehen berechne ich nach der GebüH. Fremdlabore rechnen in der Regel direkt mit dem Patienten ab.

Labor ganzheitlich.... Kosten

Zur ersten Untersuchung gehören standardmäßig bei mir ca. 65 Werte.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Für die ersten Laborkosten rechnen Sie bitte mit ca. 500,00 €. Höhere Kosten können durch die Bestimmung weiterer spezieller Werte entstehen.

Über die entstehenden Kosten einer geplanten Therapie werden Sie stets zuvor aufgeklärt bzw. erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
Eine Abweichung von etwa 10% +/- ist möglich.

 

 

Die private Krankenkassen, Beihilfe bzw. privaten Zusatzversicherungen zahlen Rechnungen von Heilpraktikern, je nach Ihren persönlich vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Heilpraktiker-Leistungen leider nicht.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rechnungssumme unabhängig von der Erstattung durch Ihre Krankenversicherung spä¤testens 7 Tage nach Rechnungsdatum in voller Höhe
fällig ist.

Sie haben Die Möglichkeit in bar, mit EC-Karte oder per Überweisung zu bezahlen. Anmerkung: Gemäß § 4 Nr.14 UstG sind unsere Gebühren von der Umsatzsteuer befreit.